online-tarife.de - Die Tarifexperten | Das Logo online-tarife.de - DSL, Kabel und UMTS Internet
Trennlinie
DSL UMTS Tarifrechner Tarifrechner Trennbalken Tablet Finder Tablet-Datenbank Trennbalken DSL UMTS Newsletter Newsletter
Trennbalken
Trennbalken DSL UMTS Suche Suche Trennbalken DSL UMTS Drucken Drucken
Trennlinie


Aktuelle Umfrage
Wissen Sie, was LTE bedeutet?
Ja
Nein
Schon mal gehört...



TeaserSo nutzen Sie das mobile Internet im Ausland ohne Kostenfallen? Internet Surf Stick Angebote für das Ausland im Vergleich. Link

TeaserAktuelle UMTS Sticks im Vergleich. Welches Angebot lohnt sich und worauf müssen Sie achten. Link

Facebook Button   twitter Button   Tablet PC Test Videos bei Youtube   Google+ Button


Anzeige

Balken

Newsarchiv

Seite druckenSeite weiterempfehlen
Balken

Kostenfallen vermeiden: Praktische Tipps

Alle Internetnutzer solltenvor allem auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen Kostenfallen im Internet am 1. August bei sämtlichen Online-Transaktionen die gebotene Vorsicht weiterhin walten lassen. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom dieser Tage in einer aktuellen Meldung hin.

"Das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Web bringt mehr Klarheit und verringert die Risiken, kann aber keinen absoluten Schutz vor Betrug bieten", sagte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Verbraucher in Deutschland bei Online-Bestellungen ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen werden und auf einen entsprechend beschrifteten Knopf drücken müssen, ehe es zum Vertragsschluss kommt.

Bitkom sieht in dem Gesetz vor allem eine Möglichkeit, gegen so genannte Abo-Fallen im Internet vorzugehen. Dabei versuchen Betrüger, mit vermeintlichen Gratis-Inhalten abzukassieren. Sie schieben Besuchern, die sich auf ihren Seiten registrieren, im Kleingedruckten kostenpflichtige Abonnements unter. Solche Seiten locken mit Unterhaltungsangeboten, praktischen Tipps oder Produkten zum Nulltarif – von Witzen über Hausaufgabenhilfen bis zu angeblicher Gratis-Software. "Internetnutzer können sich vor Abo-Fallen in den meisten Fällen wirksam schützen", betont Rohleder. "Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und das Kleingedruckte liest."

Hier die Tipps, wie man Kostenfallen aus dem Weg geht und wie Nutzer reagieren können, wenn sie zur Kasse gebeten werden:

1. Vorsicht mit persönlichen Daten

Internetnutzer sollten ein gesundes Misstrauen zeigen, wenn sie für angeblich kostenlose Web-Inhalte oder bestimmte Dienstleistungen Namen und Adresse angeben sollen. Das gleiche gilt für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und erst recht für Bank- und Kreditkartendaten. Für die Lektüre oder den Download von Gratis-Inhalten sind diese Daten in aller Regel nicht nötig. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität haben und befürchten, Ihre Angaben könnten missbraucht werden: Finger weg!

2. Das Kleingedruckte lesen

Bei manchen Angeboten ist es notwendig, Namen und Adresse anzugeben – etwa, wenn Sendungen per Post zugestellt werden sollen. Insbesondere bei unbekannten Anbietern sollten Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und andere klein gedruckte Textpassagen aufmerksam lesen. Dort sollten keine versteckten Zahlungsverpflichtungen enthalten sein. Ein Zeichen für Seriosität ist ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Verantwortlichen. Zudem sollte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen angegeben sein.

3. Im Zweifel nicht zahlen


Wer Geld verlangt, muss einen Vertragsabschluss nachweisen können. Nutzer von Webseiten sollten nicht zahlen, wenn sie sich getäuscht fühlen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Kunden über die Bedingungen des Angebots informiert sind und diese bewusst akzeptieren. Das muss der Anbieter nachweisen können. Gerichte haben entschieden, dass bei fehlenden oder versteckten Preisangaben kein Vertrag zustande kommt. Internetsurfer sollten sich nicht beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, einer Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige gedroht wird. Hier wird in den allermeisten Fällen lediglich eine Drohkulisse aufgebaut. Rechtlich gesehen haben die Falschspieler kaum Chancen, es kommt fast nie zu Gerichtsprozessen. Nutzer, die voreilig zahlen, erkennen die unseriösen Verträge dagegen an und können sich nicht mehr wehren.

4. Vertrag bestreiten und Widerrufsrecht nutzen

Internetnutzer sind nicht verpflichtet, auf nachweislich unseriöse Forderungen einzugehen. Wer sicher gehen will, sollte aber den vom Anbieter behaupteten Vertrag für alle Fälle anfechten und hilfsweise auch im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen. Musterbriefe halten die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen Im Internet bereit. Tipp: Den Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden und keine persönlichen Daten angeben, die der Anbieter noch nicht kennt. Lassen Sie sich aber nicht auf einen langen Schriftwechsel mit Abzockern ein. Übrigens: Das Widerrufsrecht bleibt bei Abo-Fallen meist über die gesetzliche 14-Tages-Frist hinaus gültig.

5. Mahnbescheid widersprechen


Hartnäckige Bauernfänger lassen ihren Opfern einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen. Das bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist, aber die Empfänger müssen reagieren. Sie haben zwei Wochen Zeit, dem Bescheid schriftlich zu widersprechen. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein. Eine Begründung muss nicht angegeben werden. Der Widerspruch reicht meist, Betrüger reichen in der Regel keine Klage mehr ein.

6. Eltern haften nicht für Kinder

Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen keine teuren Abo-Verträge schließen, wenn ihre Eltern nicht einwilligen. Ohne Zustimmung ist ein solcher Vertrag wirkungslos, und die Eltern müssen nicht zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn der geforderte Betrag über ein übliches Taschengeld hinausgeht. Selbst wenn Minderjährige ihr Alter falsch angegeben haben, haften Eltern nicht. Nach Meinung von Experten ist es Sache der Anbieter von Web-Inhalten, für eine effektive Alterskontrolle zu sorgen.

 Augen auf beim Online Kauf - Sicher Einkaufen im Internet
Weitere News:
Langsame Breitbandanschlüsse ärgern Kunden

Langsame Breitbandanschlüsse ärgern Kunden

Internetanbieter können bis zu 40 Prozent ihrer Kunden verlieren, wenn sie nicht die versprochene Datenübertragungsrate… Link mehr

Internet statt Baumarkt

Internet statt Baumarkt

Mit den steigenden Temperaturen beginnt jetzt auch die Garten- und Heimwerkersaison. Anstatt Werkzeuge oder Gartengeräte… Link mehr

Kaum einer kennt Bitcoins

Kaum einer kennt Bitcoins

Die digitale Internetwährung Bitcoins ist in Deutschland noch weitgehend unbekannt. Nach einer repräsentativen Befragung des… Link mehr


Surfstick Vergleich


Internet Tarife Vergleich

TeaserWelche Anschlussarten gibt es? Welche Vor- und Nachteile haben sie? Wir zeigen es Ihnen. Link




© Newsarchiv - online-tarife.de 2007-2013 

Presse | Werbung | Impressum | Jobs | Sitemap

UMTS Flatrate | Daten-Tarife | UMTS Tarife | Internet Stick | UMTS Surf Stick | Surfstick Test | LTE Ausbau

Alle Angaben ohne Gewähr